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Gutachten & Recht5 Min Lesezeit

Nutzungsausfall nach Unfall. Ihr Anspruch auf Entschädigung

Wie Nutzungsausfall berechnet wird und wann Sie Anspruch darauf haben

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie erhalten Geld dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Viele Autofahrer wissen nicht, dass dieser Anspruch besteht. Die Versicherung zahlt ihn oft nur, wenn Sie ihn einfordern.

Was ist Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Sie müssen kein Ersatzfahrzeug mieten, um Anspruch zu haben. Der Nutzungsausfall wird pauschal pro Tag berechnet. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Wichtig: Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, auch wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht jeden Tag nutzen.

Wie wird Nutzungsausfall berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach der Sanden-Danner-Tabelle oder der Fraunhofer-Tabelle. Ihr Fahrzeug wird einer Gruppe zugeordnet. Je höherwertiger das Fahrzeug, desto höher die tägliche Pauschale. Ein Kleinwagen liegt bei etwa 29 Euro pro Tag. Ein Oberklasse-Fahrzeug bei über 100 Euro pro Tag.

  • Gruppe A (Kleinwagen): ca. 29 Euro/Tag
  • Gruppe B (Mittelklasse): ca. 35 Euro/Tag
  • Gruppe C (Obere Mittelklasse): ca. 50 Euro/Tag
  • Gruppe D (Oberklasse): ca. 75 Euro/Tag
  • Gruppe E (Luxusklasse): über 100 Euro/Tag

Wie lange steht Ihnen Nutzungsausfall zu?

Der Nutzungsausfall beginnt am Unfalltag. Er endet, wenn das Fahrzeug repariert ist oder Sie ein Ersatzfahrzeug beschaffen konnten. Bei Totalschaden endet er, wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen konnten. Die Versicherung muss Ihnen eine angemessene Zeit zur Beschaffung einräumen. Das sind in der Regel 14 Tage.

Nutzungsausfall im Gutachten

Der Gutachter ordnet Ihr Fahrzeug der richtigen Gruppe zu. Er dokumentiert das im Gutachten. Die Versicherung kann die Einstufung nur schwer anfechten, wenn sie im Gutachten steht. Ohne Gutachten wird die Versicherung oft eine niedrigere Gruppe ansetzen.

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