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Gutachten & Recht4 Min Lesezeit

Kostenvoranschlag vs. Gutachten. Der wichtige Unterschied

Wann brauchen Sie was und warum es einen Unterschied macht

Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage: Brauche ich ein vollständiges Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, und die Wahl kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Der Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er wird häufig bei kleineren Schäden erstellt und dient als erste Orientierung. Bei uns erhalten Sie Kostenvoranschläge ohne Kostenrisiko. Der Nachteil: Ein Kostenvoranschlag enthält keine Wertminderung, keine Nutzungsausfallentschädigung und keine detaillierte Schadendokumentation.

Das Gutachten

Ein Gutachten ist eine umfassende, detaillierte Dokumentation des Schadens. Es enthält neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und eine vollständige Fotodokumentation. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

Wann brauchen Sie was?

  • Kleinere Schäden (unter ca. 750€): Kostenvoranschlag reicht meist aus
  • Größere Schäden: Gutachten empfohlen, sichert Ihre Ansprüche ab
  • Unverschuldeter Unfall: Gutachten, Kosten trägt die Gegenseite
  • Kaskoschaden: Kostenvoranschlag als Basis, bei Kürzung → Sachverständigenverfahren

Unsere Empfehlung: Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoller ist. Bei kleineren Schäden erstellen wir Kostenvoranschläge ohne finanzielle Belastung für Sie.

Unsicher, was Sie brauchen? Kostenlose Beratung unter 0170 - 500 4022.

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