Schritt 1
Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns schon von der Unfallstelle aus an.
Auch abends oder am Wochenende!
Rufen Sie auch an wenn die gegnerische Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat. Sie haben im Haftpflichtfall, bei Unschuld das Recht einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen um den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten zu lassen.
Sie können uns auch per WhatsApp kontaktieren, dort Fragen stellen und uns Fotos vom Schaden schicken.
Die Kosten für das Gutachten sind in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Wir prüfen vorher immer den Sachverhalt und lassen uns Ihren Anspruch auf Erstattung des Gutachter Honorares abtreten.
In diesem Fall haben Sie kein Kostenrisiko!