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Das Sachverständigen­verfahren

Was jetzt passiert und warum wir diesen Weg gehen.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
nach Prüfung Ihres Schadenfalles haben wir festgestellt, dass die Schadenhöhe nicht korrekt ermittelt wurde. Das kommt häufig vor und hat nachvollziehbare Gründe, die wir Ihnen hier erklären möchten. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen, welchen Weg wir jetzt gemeinsam gehen und was das für Sie konkret bedeutet.

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Was ist passiert?

Bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung vertraglich verpflichtet, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu schätzen. Das geschieht in der Regel durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter oder durch eine Prüfsoftware. Sie als Versicherungsnehmer dürfen bei Kasko keinen eigenen freien Gutachter beauftragen.

Das Problem: Eine gründliche Schadenbewertung braucht Zeit. Das Fahrzeug muss zerlegt, demontiert und vermessen werden, um versteckte Schäden sichtbar zu machen. In der Praxis passiert das oft nicht oder nur oberflächlich. Positionen werden vergessen, zu niedrig kalkuliert oder schlicht übersehen.

Dazu kommt: Die Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse, den Schaden möglichst gering zu bewerten. Das führt dazu, dass Gutachten regelmäßig zu niedrig ausfallen.

Typische Situation: Sie haben Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die Werkstattrechnung liegt vor. Aber die Versicherung zahlt weniger als die tatsächlichen Kosten. Oder Sie möchten fiktiv abrechnen und das Gutachten der Versicherung weist einen deutlich zu niedrigen Betrag aus.

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Warum stimmt die Summe nicht?

Aus unserer Erfahrung gibt es drei Hauptgründe, warum die Schadensumme der Versicherung zu niedrig ausfällt:

Unzureichende Begutachtung: Das Fahrzeug wurde nicht zerlegt oder nicht ausreichend demontiert. Verdeckte Schäden an Trägern, Verstärkungen oder Anbauteilen bleiben unentdeckt. Ohne Zerlegung kann kein Gutachter den vollen Schadensumfang erfassen.

Fehlende oder zu niedrig angesetzte Positionen: Stundenverrechnungssätze werden unter dem marktüblichen Niveau angesetzt. Ersatzteilzuschläge, Beilackierung, Verbringungskosten oder Kleinmaterial werden gestrichen oder gar nicht erst aufgenommen.

Wirtschaftliches Interesse der Versicherung: Die Versicherung hat ein nachvollziehbares Interesse, Schäden möglichst kostengünstig zu regulieren. Das ist kein Vorwurf, aber es erklärt, warum die Erstbewertung in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Reparaturaufwand abbildet.

Häufig fehlende Positionen:

  • Stundenverrechnungssätze zu niedrig
  • Ersatzteilzuschläge (UPE) gestrichen
  • Beilackierung nicht berücksichtigt

 

  • Verbringungskosten fehlen
  • Entsorgung und Kleinmaterial vergessen
  • Verdeckte Schäden nicht erfasst
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Warum reicht kein einfacher Kostenvoranschlag?

Eine berechtigte Frage. Viele Kunden fragen sich, ob man nicht einfach einen Kostenvoranschlag erstellen und an die Versicherung schicken kann. Die kurze Antwort: Das deckt den tatsächlichen Aufwand nicht ab und führt selten zum gewünschten Ergebnis.

Um die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem tatsächlichen Schaden nachzuweisen, müssen wir uns in Ihren Fall einarbeiten. Wir prüfen die vorhandene Kalkulation der Versicherung, zerlegen und demontieren bei Bedarf Bauteile, vermessen Karosseriepunkte und dokumentieren jeden Schadenpunkt mit Bildern und technischer Begründung. Das ist kein Vorgang, der in einer Stunde erledigt ist.

Einen einfachen Kostenvoranschlag bekommen Sie bei manchen Anbietern für 150 Euro. Aber darin sind keine Bilder enthalten, keine rechtliche Einordnung, keine Beratung und keine Prüfung der Versicherungskalkulation. Das reicht nicht aus, um eine Versicherung zur Nachzahlung zu bewegen.

Wir arbeiten nach Honorar, weil der Aufwand dem eines vollständigen Gutachtens entspricht. Und genau hier kommt das Sachverständigenverfahren ins Spiel: Sie bevollmächtigen uns, und wir rechnen unsere Kosten direkt mit der Versicherung ab. Das ist in den Versicherungsbedingungen (AKB) ausdrücklich so vorgesehen. Für Sie ist das der günstigste Weg, weil Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Ihr Vorteil: Sie beauftragen uns, wir kümmern uns um alles und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Kein Kostenrisiko, kein Vorschuss, kein Papierkram.

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Was ist das Sachverständigenverfahren?

Das Sachverständigenverfahren (SVV) ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und in § 84 VVG geregelt. Es ist ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe bei Kaskoschäden.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie oder wir der Meinung sind, dass der Schaden zu niedrig bewertet wurde, können wir dieses Verfahren bei Ihrer Versicherung beantragen. Zwei unabhängige Sachverständige prüfen dann gemeinsam den tatsächlichen Schaden und legen die korrekte Schadenhöhe fest.

Kein Gerichtsverfahren nötig. Technische Sachverständige klären technische Fragen. Das geht schneller und kostet weniger als eine Klage.

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Warum wir diesen Weg gehen

Um Ihren Anspruch vollständig durchzusetzen und unsere Kosten für die aufwendige Begutachtung zu decken, ist das Sachverständigenverfahren der beste Weg für alle Seiten:

Unsere Erfolgsquote liegt bei 98 %. In fast allen Fällen erhalten unsere Kunden eine Nachzahlung.

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So läuft das Verfahren ab

Wir übernehmen das gesamte Verfahren. Sie müssen sich um nichts kümmern. Hier sehen Sie, was als Nächstes passiert:

Tag 1
Vollmacht und Eröffnung
Sie erteilen uns eine Vollmacht. Wir eröffnen das Verfahren schriftlich bei Ihrer Versicherung und benennen unser Ausschussmitglied.
14 Tage Frist
Benennung der Gegenseite
Die Versicherung hat zwei Wochen Zeit, ihr eigenes Ausschussmitglied zu benennen. Reagiert sie nicht, können wir über das zuständige Amtsgericht eine Benennung erzwingen.
ca. 3 bis 5 Tage
Eröffnungsprotokoll
Das Eröffnungsprotokoll wird erstellt und an alle Beteiligten versandt. Darin stehen die strittigen Positionen und die Ausschussmitglieder.
ca. 7 bis 14 Tage
Technische Ausschusssitzung
Beide Sachverständige prüfen gemeinsam den Schaden und besprechen die strittigen Positionen. Ziel ist eine Einigung auf die korrekte Schadenhöhe.
ca. 3 bis 7 Tage
Schlussprotokoll und Ergebnis
Bei Einigung wird die korrekte Schadenhöhe festgestellt. Gibt es keine Einigung, entscheidet ein Obmann. Dessen Ergebnis muss zwischen den Beträgen beider Sachverständiger liegen.
ca. 7 bis 14 Tage
Abrechnung und Nachzahlung
Das Ergebnis wird der Versicherung mitgeteilt. Sie muss den festgestellten Betrag nachzahlen. Die Verfahrenskosten werden nach der Quote Obsiegen/Unterliegen geteilt.
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Dauer und Kosten

Frage Antwort
Wie lange dauert es? In der Regel 4 bis 8 Wochen. Das ist deutlich schneller als ein Klageverfahren, das Monate oder Jahre dauern kann.
Was kostet mich das? Ihr Kostenrisiko ist praktisch null. Die Versicherung hat bereits einen Großteil bezahlt. Die Verfahrenskosten werden nach Quote geteilt.
Wie hoch ist die Erfolgsquote? 98 % unserer Kunden erhalten eine Nachzahlung.
Bin ich abgesichert? Ja. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.
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Was Sie jetzt tun müssen

Wichtig: Lassen Sie sich den bereits bewilligten Betrag zunächst auszahlen. Akzeptieren Sie die Kürzung oder die zu niedrige Bewertung nicht einfach. In den meisten Fällen steht Ihnen mehr zu.

Sie müssen nichts weiter tun. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf, von der Eröffnung bis zur Nachzahlung. Sie erteilen uns die Vollmacht und wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit. Wir sind auf das Sachverständigenverfahren spezialisiert und kennen die Versicherungsbedingungen von über 30 Versicherern. Sie sind bei uns in guten Händen.