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Schadensgutachten

Im Jahr 2017 gab es rund 2,6 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen.

Der Schock nach einem Unfall sitzt meistens tief und unzählige Fragen

über die Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall bleiben offen.


Wir stehen Ihnen nicht nur mit einem detaillierten und objektiven

Schadensgutachten zur Seite, sondern wir beantworten Ihnen auch

gerne alle offenen Fragen, wie z.B.:

  • Wohin mit dem beschädigten Fahrzeug?

  • Wie hoch ist der Schaden?

  • Wer trägt die Kosten dafür?

  • Kann mein Fahrzeug überhaupt noch repariert werden?
     

Bei uns sind Sie auf jeden Fall richtig! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

 

Welche Rolle spielen wir für Sie?

In erster Linie kümmern wir uns um eine für Sie möglichst reibungslose und stressfreie Schadensregulierung! Wir besichtigen Ihr beschädigtes Fahrzeug – gerne auch bei Ihnen Zuhause oder an einem anderen von Ihnen gewählten Ort– und kümmern uns zuverlässig um ein Schadensgutachten. Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Kostenfaktoren, wie zum Beispiel eine (durch den Unfall verursachte) Wertminderung, damit Sie das gesamte Ausmaß des Schadens an Ihrem PKW bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Unser Kfz Sachverständiger steht Ihnen von Beginn an für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung!

Was ist ein Schadensgutachten?

Ein Kfz Schadensgutachten ist der professionelle Nachweis über den Ihnen entstandenen Schaden an Ihrem PKW. Dabei werden voraussichtliche Reparaturkosten und die Höhe einer eventuellen Wertminderung festgestellt. Diese genannten Kosten werden in einem Bericht festgehalten, der oft als wichtiges Beweisstück in Streitfällen gilt.

Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz (Paragraph 249 BGB). Wir ermitteln ebenfalls gerne mit Ihnen in einem Erstgespräch, ob eine eventuelle Mitschuld Ihrerseits bestehen kann. Sollte dies der Fall sein, informieren wir Sie ausführlich über eventuelle Kosten und Risiken eines Schadensgutachten. Kontaktieren Sie uns hier für ein unverbindliches Gespräch.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Da ein Schadensgutachten rechtlich zum Unfallhergang hinzugezählt werden kann, trägt die Kosten dafür im Normalfall die gegnerische Versicherung.

 

Es muss nicht immer ein Unfall gewesen sein …

Sie brauchen aus anderen Gründen ein Schadensgutachten? Ihr Fahrzeug wurde z.B. durch Vandalismus oder durch einen Sturm beschädigt. Auch in solchen Fällen sind wir für Sie da und erstellen Ihnen ein objektives und detailliertes Gutachten rundum den Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Schadensgutachten, Schadensaufnahme, Reparaturbestätigung, Beweissicherung, Expertenhilfe & Anwaltliche Hilfe
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