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Reperaturbestätigung

Sie verfügen selbst über fachliche Kenntnisse zur

Fahrzeuginstandsetzung und reparieren Ihr Fahrzeug nach einem

Schadensfall lieber selbst? Warum auch nicht? Sie bringen Ihr Fahrzeug

wieder in Ordnung – Wir bestätigen Ihnen die ordnungsgemäß

durchgeführte Reparatur mit einer Reparaturbestätigung.

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung ist dann wichtig für Sie, wenn Sie sich die Werkstatt nach einem Verkehrsunfall oder einem Haftpflichtschaden an Ihrem Fahrzeug gespart und Ihren Pkw, Lkw, Wohnwagen oder Ihr Kraftrad in Eigenregie repariert haben. Voraussetzung für eine Reparaturbestätigung ist selbstverständlich eine form- und sachgerechte Instandsetzung des Fahrzeuges!

Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Wenn Sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall selbst repariert haben und Ihnen nun ein geeigneter Nachweis – in Form einer Rechnung, einem Werkstattbericht oder Ähnlichem – fehlt, um zum Beispiel eine Nutzungsausfallentschädigung oder gegebenenfalls angefallene Mietwagenkosten geltend machen zu können. Auch wenn Sie für die Reparatur eine Hobby-Werkstatt aufgesucht haben, können Ihnen diese Werkstätten keine formgerechte und allgemein anerkannte Rechnung über die durchgeführten Arbeiten an Ihrem Fahrzeug ausstellen – völlig unabhängig von der Qualität oder dem Preis-Leistungs-Verhältnis! In manchen Fällen brauchen Sie eine Reparaturbestätigung auch, wenn Ihre Versicherung einen geeigneten Beleg für die Instandsetzung des Fahrzeuges benötigt. Bei einer Verkaufsabsicht belegt die Bestätigung außerdem, dass das angebotene Fahrzeug nach einem eingetretenen Schaden fachgerecht repariert wurde. Schadensersatzansprüche und Ähnliches aufgrund eventuell versteckter Mängel lassen sich somit im Vorhinein ausschließen.

Welche Rolle spielen wir als Gutachter dabei?

Wir besichtigen Ihr repariertes Fahrzeug. Anschließend erstellen wir für Sie eine fachlich korrekte und objektive Reparaturbestätigung. Diese Bestätigung dient Ihnen als stabile Verhandlungsgrundlage bei der abschließenden Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, als offizieller Nachweis über einen eingetretenen Nutzungsausfall während des Reparaturzeitraumes, oder auch bei einem geplanten Verkauf des Fahrzeugs.

Wer trägt die Kosten für die Bestätigung?

Üblicherweise trägt die Kosten für eine solche Reparaturbestätigung bei einem vorangegangenen Schadensfall die Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung des Unfallgegners.

Gerne beraten wir Sie zu möglichen Chancen und Risiken in Sonderfällen.

Wir achten bei der Besichtigung auf:

  • Qualität der Arbeiten

  • Fach- und sachgerechte Ausführung

  • Angemessener Zeitraum für Reparatur (In Bezug auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten)

  • Vollständige Durchführung der Reparatur

Übrigens: Haben Sie einige Zeit zuvor bei uns bereits ein Gutachten zum selbigen Schaden in Auftrag gegeben, erstellen wir Ihnen den Reparaturnachweis ohne zusätzliche oder versteckte Kosten.

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