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  • Andreas Koop

Wann ist ein Schaden ein Bagatellschaden?

Pauschal kann man sagen, dass ein Schaden der unter 750€ liegt, als Bagatellschaden gehandelt wird. Trotzdem ist Vorsicht geboten! Denn oftmals schätzen wir den Schaden ganz anders ein, als ein Kunde oder die Polizei und teilweise sind Schäden mit bloßem Auge auch gar nicht zu erkennen.

Handelt es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden, reicht in der Regel ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag zur Schadensdokumentation aus. Diese Form wird ebenfalls von Versicherungen anerkannt.


Wann brauche ich einen solchen Kostenvoranschlag ?

Sobald ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, lohnt es sich für Sie immer einen Kostenvoranschlag einzuholen. In einigen Fällen werden Schäden leider erst erkannt, wenn es schon zu spät ist. Die Folge, hohe Reparaturkosten aufgrund von fortschreitender Beschädigungen – wie zum Beispiel Rost, Funktionsstörungen und vieles mehr – lange nach dem eigentlichen Schadenseintritt.


Wer übernimmt die Kosten?

Nach einem Schadenereignis an Ihrem Fahrzeug, bei dem Sie selbst keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechnung für den Kostenvoranschlag.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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