- Andreas Koop
7 Tipps: Unfall im Ausland – Was ist zu tun?
Aktualisiert: 2. Jan. 2019
Passiert im Ausland ein Autounfall, kann es richtig kompliziert werden: Es gelten andere Regelungen und Gesetze als in Deutschland. In diesem beitrag geben wir nützliche Tipps, wie Autofahrer beim Unfall im Ausland handeln sollten und was es zu beachten gibt. Zudem verlinken wir am Ende des Artikels auch eine Checkliste zum Thema.
01 Versicherungsnachweis: „Grüne Karte“ immer mitführen
Für deutsche Unfallverursacher gilt: Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung behält auch im Ausland ihre Gültigkeit. Auch wenn die „Grüne Karte“in den Ländern der EU seit 2004 nicht mehr vorgeschrieben ist, gehört die Karte unbedingt ins Reisegepäck: Sie enthält alle wichtigen Daten zur Autoversicherung und kann dabei helfen, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Die Karte gibt es kostenlos bei der eigenen Versicherung.
Führen Sie einen Unfallbericht mit sich, in Ihrer Sprache und der des Urlaubslandes. Auch diese kriegen Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft- oder unter folgendem Link.
02 Was muss man am Unfallort bedenken?
Unfallstelle absichern und Erste-Hilfe leisten. In manchen Ländern ist es vorgeschrieben, die Polizei bei jedem Unfall zu rufen, in anderen muss es nur bei Personenschäden und schweren Unfällen geschehen. In jedem Fall sollten Sie „Beweise“ sichern und den Unfall dokumentieren. Sie benötigen außerdem die Kennzeichen, die Versicherungsangaben des Unfallgegners, die persönlichen Daten der Beteiligten und etwaiger Zeugen. Vergessen Sie nicht, den genauen Unfallort festzuhalten, und denken Sie daran, auch die Verkehrsregelung an der Unfallstelle zu dokumentieren. Ein Schuldanerkenntnis dürfen Sie nicht abgeben, selbst wenn Sie zweifelsfrei den Unfall verursacht haben. Außerdem sollten Sie auf keinen Fall Angaben in einer Sprache unterschreiben, die Sie nicht verstehen.
03 Was müssen sie sofort erledigen?
Sie müssen Ihre Kfz-Versicherung informieren. Wenn vorhanden, müssen Sie die Rechtsschutzversicherung oder die Versicherung Ihres Auslandsschutzbriefes benachrichtigen. Bei größeren Schäden ist es möglich, dass die generische Versicherung den Wagen begutachten will. Anstelle einer Überführung nach Deutschland und einer Reparatur dort, kann die Versicherung auch die Reparatur in einer Vertragswerkstatt im Ausland verlangen. Das müssen Sie vorab klären, sonst bleiben Sie auf den Zusatzkosten sitzen.
04 Diese Kosten werden nicht überall erstattet
Problematisch kann es bei Überführungskosten, einem Mietwagen, Gutachten, Anwaltskosten und notwendigen Übernachtungen werden. Denken Sie daran, dass es eine Pflicht gibt, die Kosten zu minimieren. Wenn der Wagen mit Klebeband und neuem Rücklicht fahrbereit gemacht werden kann, werden Sie kaum die Kosten für eine Überführung und einen Mietwagen erstattet bekommen.
05 Wann benötigt man einen Anwalt im Ausland?
Wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, benötigen Sie bei Sachschäden nicht unbedingt einen Anwalt. Bei schweren Unfällen mit Verletzten sollten Sie nie auf einen Anwalt verzichten. Wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Denn in jedem Land gibt es andere Details beim Schadenersatzrecht. Ein Anwalt entschärft zudem das Sprachproblem und nimmt ihnen den Papierkram ab. Deutschsprachige Anwälte im Ausland werden Ihnen von der Versicherung empfohlen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten Sie immer einen Anwalt in Anspruch nehmen.
06 Haben Sie einen Auslandschutzbrief?
Der bekannteste Auslandschutzbrief für Kfz-Fahrer stammt vom ADAC und nennt sich inzwischen „Mitgliedschaft Plus“. Auch andere Versicherungen und Clubs bieten Schutzbriefe als eigenständige Versicherung an, häufig kann man entsprechende Ergänzungen zu den Kfz-Versicherungen buchen.
07 Checkliste
Die Autozeitung hat eine Checkliste dazu veröffentlicht, was Autofahrer bei einem Unfall im Ausland beachten sollten. Die Checkliste gibt es hier zum Download.