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Kurzgutachten &
Kostenvoranschlag

In einem Unfall verwickelt zu sein, bedeutet im Umkehrschluss nicht gleich,

dass das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Und doch sind

vom Unfallgegner verursachte Kratzer oder Dellen am geliebten Pkw

nicht weniger ärgerlich! Das erschreckende, so klein diese Beschädigungen

augenscheinlich auch sein mögen, können sie trotzdem höhere Reparaturkosten

nach sich ziehen. Wir möchten Sie vor diesen hohen Kosten schützen und folgenschwere Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug von Beginn an ausschließen.

Was ist ein Kurzgutachten?

Oft reichen Bagatellschäden nicht aus, um ein vollwertiges Gutachten in seiner allgemein bekannten Form rechtfertigen zu können. In solchen Fällen bietet sich der Kostenvoranschlag an. Dieser Voranschlag geht detailliert auf den Schadenshergang ein und enthält oft Beweisfotos. Demnach eignet er sich gut als offizieller Schadensnachweis. Diese Form des Gutachtens wird ebenfalls von Versicherungen anerkannt.

Wann brauche ich einen solchen Kostenvoranschlag?

Ein Kurzgutachten beinhaltet auch eine Reparaturkosten-Kalkulation. Das bedeutet, sobald ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, lohnt es sich für Sie immer einen Kostenvoranschlag einzuholen. Besonders aber bei Verdacht auf einen nicht selbst verursachten Schaden am Fahrzeug. In den meisten Fällen werden Schäden leider erst erkannt, wenn es schon zu spät ist. Die Folge, hohe Reparaturkosten aufgrund von fortschreitender Beschädigungen – wie zum Beispiel Rost, Funktionsstörungen und vieles mehr – lange nach dem eigentlichen Schadenseintritt.

Wer übernimmt die Kosten?

Nach einem Unfall, bei dem Sie selbst keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Rechnung für den Kostenvoranschlag. Liegt ein Haftpflichtschaden vor, übernimmt die Kosten in den meisten Fällen ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Was ist ein Bagatellschaden?

Im Allgemeinen wird von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden die Höhe von 750,- Euro nicht übersteigt. Aber, aufgepasst! Denn oft sind es die kleinsten und die von außen nicht sichtbare Schäden am Fahrzeug, die sich im Nachhinein als große Kostenfalle entpuppen können!

Beispiele für Bagatellschäden aus dem Alltag:

  • Ein Fahrrad kippt auf das Fahrzeug

  • Die Nachbarin fährt beim Ausparken den Reifen an

  • Ein voll bepackter Einkaufswagen rollt auf das Fahrzeug zu und kollidiert mit dem Kofferraum

Sie fragen sich, …
… ob auch bei Ihnen ein möglicher Bagatellschaden vorliegt?
… ob ein Gutachten bei Ihrem Pkw, Lkw, Wohnwagen oder Kraftrad notwendig ist?
… wie Sie in Ihrem besonderen Fall vorgehen können, um nicht auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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